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Pickerl-Überprüfung – Gutachten gemäß §57a

Pickerl-Überprüfung
Gutachten gemäß §57a

 

Alle Jahre wieder... muss sich Ihr Fahrzeug unserer Prüfung unterziehen.
Wir überprüfen Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder, Motor und Bremsen.

 

Sie fahren einen "neuen PKW"?

Dann sind die Abstände zwischen den Überprüfungen etwas länger. Aufgrund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung für PKWs, ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

 

Läuft Ihr Pickerl bald ab oder ist es gar schon abgelaufen?!?

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 4 Monate ab der Erstzulassung. Der Überprüfungstermin für die KFZ §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.

 

Vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Pickerlüberprüfung unter 06138-2527!

 

NICHT VERGESSEN: Bringen Sie Ihre KFZ-Zulassungspapiere mit!